Versicherungen: Richtig kündigen |
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Laufzeit: Kurz-Läufer: * Verträge unter 1 Jahr Laufzeit enden grundsätzlich automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Kündigungsfrist: keine * Verträge mit 1 Jahr Laufzeit werden üblicherweise stillschweigend um ein Jahr verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 1 Monat * Verträge mit 1 bis 5 Jahren Laufzeit werden ebenfalls stillschweigend um ein Jahr verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 3 Monate Lang-Läufer: * Verträge, abgeschlossen ab 25.6.94, mit einer Laufzeit von über 5 Jahren können Sie zum Schluss des fünften, aber auch jedes folgenden (Versicherungs-) Jahres beenden. Kündigungsfrist: 3 Monate * Verträge, vom 1.1.91 bis 24.6.94, mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können Sie erst zum Schluss des dritten oder jedes folgenden (Versicherungs-) Jahres beenden. Das gilt nicht, wenn Ihnen alternativ auch 1, 3, 5 und 10 Jahre Laufzeit und dabei mindestens 5 % (5 Jahre Laufzeit) bzw. 10 % (10 Jahre Laufzeit) “Dauerrabatt” angeboten wurden. Kündigungsfrist: 3 Monate * Verträge, abgeschlossen bis 31.12.90, mit Laufzeiten von 10 Jahren, können Sie nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (z.B. IV ZR 107/93 und IV ZR 379/94) fast ausnahmslos ebenfalls zum Schluss des laufenden (Versicherungs-) Jahres kündigen. Kündigungsfrist: 3 Monate * Verträge, abgeschlossen bis 31.12.92 (nur neue Bundesländer/ehemalige DDR), können Sie grundsätzlich zum Schluss des laufen (Versicherungs-) Jahres wieder beenden. Kündigungsfrist: 1 Monat Prämienerhöhung: * Verträge, abgeschlossen ab 29.7.94, können Sie bei jeder Prämienerhöhung innerhalb eines Monats nach Mitteilung d der Erhöhung kündigen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prämienerhöhung. * Verträge, vom 1.1.91 bis 28.7.94, können Sie nur bei Erhöhungen von mehr als 5 % der letzten oder (insgesamt) mehr als 25 % der ersten Prämie fristlos zum Inkrafttreten der Erhöhung kündigen. * Verträge, abgeschlossen vor 1.1.91, können Sie bei unterschiedlichen Prämienerhöhungen gemäß den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen meist mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Erhöhung kündigen. Schadensfall: Im Schadensfall können Sie innerhalb eines Monats nach Regulierung (Zusage, Ablehnung oder Prozessergebnis) theoretisch fristlos kündigen. Faktisch ist das jedoch nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, denn die volle (Jahres-) Prämie ist auch bei vorzeitiger Vertragsaufhebung immer zu zahlen. (Ausnahme: Unfallversicherung). Kündigt jedoch der Versicherer Ihnen nach einem Schadensfall, muss er zu viel gezahlte Prämien erstatten. |