Aktivpartner der AKZENTA |
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Wenn Sie künftig beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen möglichst Ihren Kaufpreis zurückerhalten möchten, können Sie sofort damit anfangen: Aus der Kunden-Perspektive Kennen Sie in Ihrer Nähe keinen Akzenta-Aktivpartner, der Ihnen Ihr gewünschtes Produkt mit “Kaufpreis-Zurück-Effekt” anbietet, dann nutzen Sie bitte folgende Möglichkeit: A. Sie verhandeln mit Ihrem Händler wie Sie es üblicherweise tun, lassen sich ein schriftliches Angebot erstellen und reichen dieses per Post, zusammen mit einem Produktantrag (Formular können Sie bei uns oder unter www.akzenta.ag anfordern), bei der Akzenta AG ein. B. Ziel der Akzenta AG ist dann, Ihnen innerhalb von 10 Tagen einen ortsnahen Händler zu benennen, der eine Kundenvermittlungs-Provision, quasi als “Werbeaufwand”, an die Akzenta AG abführt. Gelingt dies, erhalten Sie eine Umsatzbeteiligung an der Akzenta. Je geringer die entrichtete Kundenvermittlungs-Provision ausfällt, desto geringer ist die Höhe der vertraglich geregelten Kaufpreis-Rückerstattung in Form einer Akzenta-Umsatzbeteiligung. Fazit: Händler-Vorteil: Er gewinnt Sie als potentiellen Kunden... Ihr Vorteil: Sie erhalten durch eine Umsatzbeteiligung bis zu 100 % des Kaufpreises zurück. Endlich eine Form der Werbung, die auch Kunden Spaß macht... Das Prinzip ist einleuchtend – die Dimension hingegen neu... ...alles ist möglich! Werden Sie Empfehlungsgeber: Sie kaufen bereits mit Akzenta-Umsatzbeteiligung? Dann empfehlen Sie uns doch weiter! Denn bei der erfolgreichen Empfehlung von Neukunden erhalten Sie Anspruch auf zusätzliche Umsatzbeteiligungsauszahlungen. Kein Risiko für Sie - lediglich Portoaufwand.... Worauf warten Sie noch? Hat der Händler die Provision bezahlt, sind Sie am Umsatz der Akzenta AG beteiligt und erhalten bereits nach Ablauf eines Jahres (abhängig von der Kaufpreishöhe) die ersten Rückzahlungen. Die Höhe der Provision, die die Akzenta vereinnahmt ist entscheidend, ob Sie einen Teil oder sogar den gesamten Kaufpreis (über die Akzenta-Umsatzbeteiligung) zurückerhalten. Die Zahlungen sind laut Prognose wie folgt gestaffelt:
Der Anspruch auf Umsatzbeteiligung ist vertraglich festgelegt. Die Auszahlungszeiträume sind angenommene Zeiträume und können nicht garantiert werden. Die Auszahlungen können später oder auch früher erfolgen - je nach Höhe der Einnahmen/des Umsatzes der Akzenta AG. Die Einnahmen der Akzenta AG werden zu mindestens 72 % an die Vertragspartner ausgeschüttet. Sollte kein Umsatz erzielt werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Zeitgleich erhalten Sie einen Vertrag per Post. Dieser Vertrag regelt die Höhe der Umsatzbeteiligung, stellt jedoch für Sie keine Verpflichtung dar. Sie erlauben der Akzenta AG dadurch, künftig Geld (Umsatzbeteiligung) auf Ihr Konto zu überweisen, bis maximal zur Höhe des Kaufpreises. Nach oben gibt es, wie bereits erwähnt, keine Summenbegrenzung. Kaufen Sie ein Produkt (z.B. ein Haus) im Wert von 300.000 EUR, so sind das 10 x Variante 5 (10 x 30.000 EUR). Oben stehende Erklärungen repräsentieren lediglich Anwendungs-Grundmodelle der Akzenta-Umsatzbeteiligung. Variationsmöglichkeiten und individuelle Konzeptionen werden bei Bedarf erstellt. Gewerbetreibenden mit spezieller Produkt- oder Unternehmens-Struktur stehen qualifizierte Mitarbeiter der Akzenta AG für ein Beratungsgespräch unverbindlich zur Verfügung. Aus der Aktivpartner-Perspektive (Aktivpartner = Produktpartner, z.B. Produzenten, Gewerbetreibende, Händler, die das Akzenta-Verkaufsförderungs-Konzept aktiv nutzen) 1. Das Verkaufsgespräch / Der Kundengewinnungs-Effekt: Sie bieten Ihrem Kaufinteressenten im Rahmen Ihrer Werbemaßnahmen an, risikolos einen Teil oder den gesamten Kaufpreis zurückzuerhalten (vgl. Prognosetabelle). 2. Die Abwicklung: Kommt es zum Geschäftsabschluss, investieren Sie einen bestimmten Betrag zugunsten einer Umsatzbeteiligung für den Kunden und für Sie bei der Akzenta AG. 3. Der Aktivpartner-Effekt: Sie erhalten in einem optimierten Fall z.B. 40 % von dem Betrag, den Ihr Kunde von der Akzenta AG ausbezahlt bekommt, ebenfalls in Form einer Umsatzbeteiligung ausbezahlt. 4. Fazit: Jedes Mal, wenn Sie sich entscheiden diese Form der Absatzförderung zum Einsatz zu bringen, minimieren Sie Ihr unternehmerisches Risiko, indem Sie durch die Akzenta-Umsatzbeteiligung branchenübergreifend an den Geschäfts-Erlösen unterschiedlichster gewerblicher Marktteilnehmer partizipieren. Sie investieren also Werbegelder, anstatt Sie lediglich auszugeben... Gleichzeitig bieten Sie Ihrem Kunden einen starken Kaufanreiz, der sich nicht nur buchstäblich auszahlt, sondern auch herumspricht... ...denn durch die Zahlungen der Akzenta AG an Ihre Kunden (per Überweisung) generieren Sie für Ihr Unternehmen einen nachhaltigen Erinnerungseffekt durch den “Kontoauszug als Werbefläche”. Exaktes Zahlenmaterial für Aktivpartner erhalten Sie auf Anforderung oder ganz einfach im persönlichen Gespräch mit unseren Vertriebspartnern. Die Duplex-Umsatzbeteiligung Die Voraussetzung für Unternehmenswachstum liegt bei den meisten Firmen in der Gewinnung neuer Kunden. Doch das ist bekanntlich nicht ganz einfach. Auch uns stellte sich die Frage: Wie können wir Kunden gewinnen, die künftig ihre Produkte (ab ca. 5.000 EUR) in Verbindung mit unserer Umsatzbeteiligung kaufen werden? und Was tun mit Interessenten, die sich für die Umsatzbeteiligung begeistern, derzeit aber kein Produkt erwerben wollen? Gerade für diesen Personenkreis wurde die Duplex-Umsatzbeteiligung entwickelt! Das bedeutet: Interessenten (also Kunden oder solche, die es werden möchten) erhalten die Möglichkeit, mit einer einmaligen Investition von max. 2.750 EUR über mehrere Jahre am Umsatz der Akzenta AG beteiligt zu sein. Im Gegensatz zur “klassischen” Akzenta-Umsatzbeteiligung bietet die Duplex-Umsatzbeteiligung noch einige weitere Vorzüge. Einerseits wurde der Auszahlungszeitraum bei gleichbleibender Endsumme verkürzt, andererseits liegen die laufenden Auszahlungsbeträge wesentlich höher:
Der Anspruch auf Umsatzbeteiligung ist vertraglich festgelegt. Die Auszahlungszeiträume sind angenommene Zeiträume und können nicht garantiert werden. Die Auszahlungen können später oder auch früher erfolgen - je nach Höhe der Einnahmen/des Umsatzes der Akzenta AG. Die Einnahmen der Akzenta AG werden zu mindestens 72 % an die Vertragspartner ausgeschüttet. Sollte kein Umsatz erzielt werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Weiterhin bietet die Duplex-Umsatzbeteiligung der Variante 5 als Highlight die Möglichkeit, diese in 6, 12 oder 24 Monatsraten zu erwerben. Somit kann der potentielle Kunde nun auch ohne größeren Kapitaleinsatz eine Umsatzbeteiligung erwerben. Diese Art der Umsatzbeteiligung ermöglicht es einem weiteren Personenkreis, die Vorzüge der Umsatzbeteiligung an der Akzenta AG zu nutzen. Hinweis: Jede natürliche oder juristische Person kann nur einmal eine Duplex-Umsatzbeteiligung zwischen 500 EUR und 2.750 EUR zeichnen. Wichtig: Erzielt die Akzenta AG keine Umsätze, darauf weisen wir ausdrücklich hin, wird der investierte Betrag nicht rückerstattet. Warum? Weil Sie durch Ihre Investition keine Unternehmensanteile, sondern das Recht (Anspruch) erwerben, am zukünftigen Umsatz beteiligt zu sein. Kunden-Vorteile: Risikolose Möglichkeit, bis zu 100 % des Kaufpreises innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zurückzuerhalten. Bei erfolgreicher Empfehlung von Neukunden erhalten Sie Anspruch auf zusätzliche Umsatzbeteiligungsauszahlungen Aktivpartner-Vorteile: Sie verfügen über einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung Starker zusätzlicher Kaufanreiz für potentielle Interessenten Effektivste Mund-zu-Mund-Werbung durch Ihre Kunden Verstärkte Kundenbindung Sie investieren Ihre Werbegelder anstatt sie nur auszugeben Sie erhalten bei jedem Geschäftsabschluss selbst eine Umsatzbeteiligung und minimieren so Ihr eigenes Branchenrisiko |